Timm Eitmann - Frauenarzt

Ihr Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtsthilfe in Delmenhorst

Lange Strasse 103,
27749 Delmenhorst

Sprechzeiten: Mo, Di, Do: 7:30-13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr | Mi 7:30 - 13:00 Uhr | Fr 7:30 - 14:00 Uhr

Aktuelles

 

Liebe Patientinnen,

 

auf Grund der momentanen Infektionen mit dem Corona-Virus herrscht immer noch eine große Verunsicherung. 

Deshalb wollen wir Sie hier auf der Homepage zumindest über die aktuelle Lage in unserer Praxis informieren. Da sich das Geschehen noch häufig ändert, ist dies jedoch nur eine Momentaufnahme. Wir bitte Sie deshalb sich an dieser Stelle regelmäßig zu informieren.

Aktuell gewähren wir aber Patientinnen mit einem Infekt und Fieber keinen Zutritt zur Praxis. Dies gilt genauso für Angehörige und auch Kindern.

Die Angehörigen von Schwangeren können zur Zeit, wenn sie geimpft oder genesen  (3G mit Nachweis und aktuellem negativen Schnelltest) sind, beim 2. Ultraschall zwischen der 18. und 22. SSW wieder mit dabei sein.

Bitte halten Sie auch die Hygieneregeln ein und waschen sich nach dem Betreten und vor dem Verlassen der Praxis die Hände bzw. benutzen Sie das Händedesinfektionsmittel. 

In Niedersachsen ist das Tragen einer FFP2-Maske in Arztpraxen gesetzlich vorgeschrieben; bitte denken Sie deshalb bei Ihrem Besuch an Ihre FFP2-Maske!

Wir werden für Sie die medizinische Versorgung sicherstellen, es kann dabei jedoch zu Einschränkungen kommen. Bitte schauen Sie deshalb vor Ihrem Besuch bei uns auf diese Seite!

Bevor Sie mit Beschwerden die Praxis besuchen wollen, melden Sie sich bitte telefonisch an. Nur damit können wir größere Patientenaufkommen  vermeiden und das Infektionsrisiko gering halten.

 

 

Folgender Ablauf gilt bei uns in der Praxis für Patienten mit Maskenbefreiung:

Sollten Sie ein Attest haben, das sie von der Maskenpflicht befreit muss dies folgende Mindestanforderungen erfüllen:

 

- ihr vollständiger Name und Geburtsdatum.

- alle relevanten Vorerkrankungen müssen auf diesem Attest konkret bezeichnet werden.

- die gesundheitlichen Beeinträchtigungen die durch das Tragen einer Maske zu erwarten    

  sind, müssen konkret benannt werden und nachvollziehbar sein.

- es muss erkennbar sein, auf welcher Grundlage der attestierende Arzt zu seiner    

  Einschätzung gelangt ist.

 

Wenn ihr Attest diese Anforderungen erfüllt, geben Sie dies bitte ab und warten außerhalb der Praxis.

 

Atteste auf den lediglich steht "aus medizinischen Gründen von der Maskenpflicht befreit" entsprechen nicht dem fachlichen Standard und werden von mir nicht akzeptiert!

 

Im Rahmen der Therapiefreiheit werde ich dann in jedem Einzelfall entscheiden, ob das Attest medizinisch berechtigt ist oder nicht. Die Indikation für die Maskenbefreiung wird dabei von mir sehr streng gesehen.

 

 

Heinrich Timm Eitmann                                 letzte Aktualisierung am 09.01.2023